Am 11. April 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze beschlossen. Mittels dieses Gesetzentwurfes soll es vor dem Hintergrund EU-rechtlicher Vorgaben insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“) ermöglicht werden, Wertpapieremissionen bis zu einem bestimmten Umfang ohne einen Wertpapierprospekt durchzuführen. Weiterlesen
Bundesregierung will Unternehmen die Finanzierung an den Finanzmärkten erleichtern
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